Viele Schweizer Rentnerinnen und Rentner, die einen Umzug nach Spanien vorbereiten, konzentrieren sich vor allem auf den steuerlichen Wohnsitz, die 2. Säule oder die Krankenversicherung. Ein Thema wird jedoch häufig erst dann beachtet, wenn es zu einem konkreten Problem wird: die Vermögensbesteuerung.
Anders als in der Schweiz, wo die Vermögenssteuer kantonal geregelt und vergleichsweise vorhersehbar ist, kennt Spanien ein mehrstufiges System: eine regionale Vermögenssteuer, eine nationale Steuer für besonders hohe Vermögen sowie besondere Meldepflichten für bestimmte im Ausland gehaltene Vermögenswerte.
Für Schweizer Rentnerinnen und Rentner, die ihre 2. Säule bezogen, eine Immobilie in der Schweiz verkauft oder Anlagen behalten haben, kann dieses System erhebliche Auswirkungen haben, wenn es nicht frühzeitig berücksichtigt wird.
Grundprinzip: Spanien besteuert das weltweite Vermögen von Steuerresidenten
Wer in Spanien steuerlich ansässig wird, verändert nicht nur die Besteuerung seiner Einkünfte. Auch die Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer kann sich dadurch ändern.
Eine in Spanien steuerlich ansässige Person wird grundsätzlich auf ihrem weltweiten Nettovermögen besteuert: Bankkonten, Wertschriften, Anlagen, Immobilien und andere Vermögenswerte – unabhängig davon, ob sie sich in Spanien oder im Ausland befinden.
Eine nicht in Spanien steuerlich ansässige Person wird dagegen grundsätzlich nur auf bestimmte in Spanien gelegene Vermögenswerte und Rechte besteuert.
Deshalb kann der Zeitpunkt, zu dem die spanische Steuerresidenz beginnt – der bereits für die 2. Säule und den steuerlichen Wohnsitz von zentraler Bedeutung ist – auch direkte Auswirkungen auf die Vermögensbesteuerung haben.
Impuesto sobre el Patrimonio: eine stark von der Region abhängige Steuer
Der Impuesto sobre el Patrimonio, häufig mit IP abgekürzt, ist die spanische Vermögenssteuer.
Auf staatlicher Ebene sieht das System unter anderem Folgendes vor:
- einen allgemeinen Freibetrag von 700.000 € pro steuerpflichtiger Person;
- eine mögliche Befreiung von bis zu 300.000 € für den Hauptwohnsitz;
- einen progressiven Steuertarif, dessen Sätze mit der Höhe des steuerpflichtigen Vermögens steigen.
Diese Regeln müssen jedoch mit Vorsicht betrachtet werden, da die autonomen Gemeinschaften über erhebliche Kompetenzen bei der Vermögenssteuer verfügen.
Sie können insbesondere den Freibetrag, den anzuwendenden Tarif sowie bestimmte Ermässigungen und Steuervergünstigungen verändern.
Die tatsächliche Steuerbelastung kann deshalb bei identischem Vermögen je nach autonomer Gemeinschaft, in der die steuerpflichtige Person ansässig ist, erheblich unterschiedlich ausfallen.
Für Personen mit grösserem Vermögen ist die Wahl der Region daher nicht nur eine Frage des Klimas, der Immobilienpreise oder des Lebensstils. Sie kann auch steuerliche Auswirkungen haben.
Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas
Neben dem Impuesto sobre el Patrimonio besteht auch der Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas, häufig als ITSGF bezeichnet.
Diese Steuer betrifft besonders hohe Nettovermögen und gilt grundsätzlich für steuerpflichtige Personen mit einem Nettovermögen von mehr als 3.000.000 €.
Der Steuertarif ist progressiv und kann bei sehr hohen Vermögen mehrere Prozent erreichen.
Eines der Ziele dieser Steuer besteht darin, Unterschiede zu begrenzen, die durch die von bestimmten autonomen Gemeinschaften gewährten Vergünstigungen beim Impuesto sobre el Patrimonio entstehen.
Für Schweizer Rentnerinnen und Rentner, die in der Schweiz ein grösseres Vermögen aufgebaut, Vorsorgekapital bezogen und zusätzlich eine Immobilie in Spanien erworben haben, muss daher das Gesamtvermögen betrachtet werden und nicht jeder Vermögenswert isoliert.
Modelo 720: eine Meldepflicht, keine Steuer
Das Modelo 720 ist keine Steuer. Es handelt sich um eine Informationsmeldung über bestimmte Vermögenswerte und Rechte, die spanische Steuerresidenten im Ausland halten.
Die Meldepflicht kann insbesondere drei grosse Kategorien betreffen:
- Bankkonten im Ausland;
- bestimmte Wertschriften, Beteiligungen, Anlagen und finanzielle Rechte im Ausland;
- Immobilien und bestimmte Rechte an Immobilien im Ausland.
Der allgemeine Schwellenwert liegt in der Regel bei 50.000 € pro Kategorie.
Bei Schweizer Rentnerinnen und Rentnern können davon insbesondere weiterhin in der Schweiz gehaltene Bankkonten, Wertschriftendepots oder eine in der Schweiz verbleibende Immobilie betroffen sein.
Bestimmte finanzielle Vermögenswerte oder Rechte aus der schweizerischen Vorsorge können je nach rechtlicher und steuerlicher Ausgestaltung ebenfalls eine gesonderte Prüfung erfordern. Es sollte deshalb nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass ein Vorsorgevermögen vom Modelo 720 erfasst oder nicht erfasst wird, ohne dies im Einzelfall zu prüfen.
Muss das Modelo 720 jedes Jahr eingereicht werden?
Nein, nicht zwingend.
Besteht eine Meldepflicht, muss das Modelo 720 zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Folgejahres eingereicht werden.
Nach der ersten Meldung ist es jedoch nicht automatisch erforderlich, jedes Jahr erneut ein Modelo 720 einzureichen.
Eine erneute Meldung kann insbesondere notwendig werden, wenn sich eine bereits gemeldete Vermögenskategorie gegenüber der letzten Erklärung um mehr als 20.000 € erhöht oder wenn zuvor gemeldete Vermögenswerte oder Rechte verkauft, geschlossen oder verändert werden.
Das Sanktionssystem des Modelo 720 wurde grundlegend reformiert, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union bestimmte Sanktionen des früheren Systems als unverhältnismässig beurteilt hatte.
Die Meldepflicht selbst besteht jedoch weiterhin.
Das grösste Risiko für neue spanische Steuerresidenten besteht daher häufig darin, erst zu spät festzustellen, dass bestimmte in der Schweiz verbliebene Vermögenswerte hätten gemeldet werden müssen.
Warum dieses Thema vor dem Umzug geprüft werden sollte
Die mögliche Belastung durch die Vermögenssteuer hängt von mehreren Entscheidungen ab, die ohnehin Teil eines Projekts Schweiz → Spanien sind:
- dem Zeitpunkt, zu dem die spanische Steuerresidenz beginnt;
- der autonomen Gemeinschaft, die als Wohnort gewählt wird;
- dem Zeitpunkt und der Höhe eines möglichen Bezugs aus der 2. Säule;
- dem Behalten oder Verkauf von Immobilien in der Schweiz;
- dem Fortführen von Bankkonten oder Anlagen in der Schweiz;
- dem Erwerb einer Immobilie in Spanien.
Diese Elemente sollten nicht unabhängig voneinander betrachtet werden.
Eine Entscheidung zur 2. Säule oder zum Zeitpunkt des Beginns der spanischen Steuerresidenz kann die Zusammensetzung des Vermögens zu dem Zeitpunkt verändern, ab dem Spanien dieses Vermögen steuerlich berücksichtigt.
Umgekehrt kann eine erhebliche Belastung durch die Vermögenssteuer Einfluss auf den Zeitplan oder die Struktur des gesamten Umzugsprojekts haben.
Die in diesem Artikel genannten Beträge und Schwellenwerte dienen lediglich als Orientierung. Vorschriften, Steuertarife, Freibeträge und Vergünstigungen können sich ändern und unterscheiden sich je nach autonomer Gemeinschaft. Vor wichtigen Entscheidungen ist deshalb eine aktuelle Prüfung erforderlich.
Häufige Fehler
- nicht zu berücksichtigen, dass nach Beginn der spanischen Steuerresidenz das weltweite Vermögen relevant werden kann;
- eine Region für den Wohnsitz zu wählen, ohne deren Regelungen zur Vermögenssteuer zu prüfen;
- ein erhebliches Kapital aus der 2. Säule zu beziehen, ohne die Auswirkungen auf das Gesamtvermögen zu analysieren;
- Bankkonten, Wertschriften oder Immobilien in der Schweiz zu behalten, ohne die spanischen Meldepflichten zu prüfen;
- das Modelo 720 erst nach dem Umzug zu entdecken, anstatt es bereits in den Zeitplan der notwendigen Schritte einzubeziehen;
- die Vermögenssteuer unabhängig von der Steuerresidenz und der 2. Säule zu betrachten.
Das strategische Audit Schweiz → Spanien zur Klärung der Vermögenssituation
Bei Immo Matas Suisse ermöglicht das strategische Audit Schweiz → Spanien, Fragen zur Vermögenssituation in die Gesamtanalyse des Projekts einzubeziehen – zusammen mit Steuerresidenz, 2. Säule, Krankenversicherung und administrativen Schritten.
Ziel ist nicht, eine Steuererklärung oder eine spezialisierte Steuerberatung zu ersetzen, sondern mögliche problematische Punkte im Zusammenhang mit dem Vermögen und dem Zeitpunkt des Wegzugs frühzeitig zu erkennen.
So kann der Kunde rechtzeitig feststellen, welche Fragen mit einem Steuerberater, einem spanischen Steuerexperten oder einem anderen Spezialisten geklärt werden sollten, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden.
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Häufig gestellte Fragen
Betrifft die spanische Vermögenssteuer auch Vermögenswerte, die in der Schweiz verbleiben?
Ja, grundsätzlich. Bei einer in Spanien steuerlich ansässigen Person kann die Vermögensbesteuerung das weltweite Nettovermögen erfassen, einschliesslich bestimmter in der Schweiz gehaltener Vermögenswerte.
Ab welcher Vermögenshöhe kann die Steuer auf grosse Vermögen zur Anwendung kommen?
Der gesetzliche Referenzwert für den Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas liegt bei einem Nettovermögen von 3.000.000 €.
Die tatsächliche Berechnung hängt jedoch von den anwendbaren Befreiungen, der Zusammensetzung des Vermögens und einem gegebenenfalls bereits entrichteten Impuesto sobre el Patrimonio ab.
Ist das Modelo 720 eine Steuer?
Nein. Es handelt sich um eine Informationsmeldung über bestimmte im Ausland gehaltene Vermögenswerte und Rechte.
Muss das Modelo 720 jedes Jahr eingereicht werden?
Nein, nicht automatisch. Nach der ersten Meldung kann eine erneute Erklärung insbesondere dann erforderlich werden, wenn bestimmte Erhöhungsschwellen überschritten werden oder sich die Situation eines zuvor gemeldeten Vermögenswerts oder Rechts verändert.
Hat die Region, in der man sich niederlässt, tatsächlich Auswirkungen auf die Vermögenssteuer?
Ja. Die autonomen Gemeinschaften verfügen über erhebliche Kompetenzen bei Freibeträgen, Steuertarifen und Vergünstigungen. Die tatsächliche Steuerbelastung kann sich deshalb von einer Region zur anderen deutlich unterscheiden.